Die Differenz eine Frau zu sein

Geschichtsforschung und Lehre

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Die Weitergabe des Reichtums unter den Frauen, Isabel Pérez Molina.
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  • Testament. Margarida Call i Pedrals.

TestamentflechaMargarida Call i Pedrals.

Signatur
AHPB. J. Prats i Cabré. Secundus liber ultimatorum voluntatum. 1780-1785, f. 53 r.
Register
Margarida Call i Pedrals verfügt in ihrem Testament über ihre Güter und der ihres Ehemanns, vom Beruf Schneider, der im Sterben Margarida diese Fähigkeit übertrug. Die Erblasserin nennt als ihre Erben zu gleichen Teilen ihre Töchter und den Sohn.
Translation

Im Namen Gottes - Amen. Ich, Margarida Call i Pedrals, Witwe von Jaume Call, Schneider, Bürger von Barcelona, legitime und natürliche Tochter von Esteve Pedrals, Bauer des Dorfes von Bagà, Bistum von Solsona, und von Eulalia Pedrals y Sastre, verstorbene Eheleute. Ich befinde mich zwar körperlich nicht so gut, aber mit voller Urteilskraft, Gedächtnis und Wort. Ich will über meine Güter verfügen: ich ordne mein letztes Testament an: in dem ich als Testamentvollstrecker und Ausführenden dieses meines letzten Willen den Erlauchten und sehr Ehrwürdigen Herr Doktor Joan Baptista Gualdo, kanonischer Priester der Heiligen Kathedrale unserer Stadt, und den Reverend Herrn Doktor Fortià Camps, gesegneter Priester und Pfarrviktor der Pfarrkirche Santa María del Mar derselben Stadt, auswähle. An Esteve Call, Volkschullehrer, Bürger derselben Stadt, mein Sohn, an Eulalia Miquel y Call, Ehefrau von Benet Miguel, Schuster, Bürger von Barcelona, an Teresa Call, Mädchen, Bewohnerin der besagten Stadt, meine zwei Töchter: und an Miguel Buxadell, Schuster, Bürger derselben: Für jene der größte Teil und an jeden von ihnen in Abwesenheit, Entschuldigung oder Fehlen der anderen, gebe ich die ganze Macht um meine testamentarische Verfügung zu erfüllen, sie werden sie entsprechend geordnet finden:

Erstens will ich, dass alle meine Schulden und Beschwerden bezahlt werden, und von meinen Gütern mit der größtmöglichen Schnelligkeit wiedergutgemacht werden, einzig die Wahrheit der Tat bedenkend.

Ich wähle das meinen Leichnam empfangene Grab in der genannten Pfarrkirche von Santa María del Mar aus, und wünsche, dass die sogenannte allgemeine, einfache Klasse gemacht wird, und dafür von meinen Gütern verbraucht wird, was notwendig ist.

Weiters verfüge ich, dass so bald wie möglich nach meinem Ableben für meine Seelenruhe 60 Messen mit Responsorium zum Schluß gelesen werden, vom Almosen sechs Gehälter jeder, das heißt 25 in der besagten Pfarrkirche Santa María del Mar, die anderen 25 in dem Konvent des Paters San Francisco, und den Rest am Altar von Santo Christo in der Kirche oder der Kapelle von Santa Marta, alle Kirchen unserer Stadt.

Weiters verfüge ich, dass die Schachtel und die ganze Kleidung mit den übrigen in ihr enthaltenen Dinge die genannte Teresa Call, Mädchen, meine Tochter, für ihren Gebrauch erhält, es ist alles ihr Eigentum, da sie es gemacht und mit ihrem Geld erworben hat, das sie mit meinen Mitgefühl verdient hat und während der genannte Jaume, ihr Vater, lebte, verdiente sie mit dem Wohlwollen von diesem mit seiner eigenen Arbeit: und deswegen kann sie darüber verfügen, wie es ihr gefällt.

Weiters vermache ich derselben Teresa Call, Mädchen, meiner Tochter, all meine Gebrauchs- und Dienstkleidung, sowohl die gute als auch die für den Alltag, egal von welcher Qualität sie sei, und weiters das Bild unserer Herrin Carmen, aufgehängt in einem Schaufenster (aber nicht in diesem) ganz zu ihrer Verfügung.

Und meine restlichen Güter, gegenwärtige wie zukünftige, Rechte und Wertpapiere, die an jedem Ort um jegliche Urkunde oder Gründe wetteifern können; wie auch in denen, die ich vom besagten Jaume Call, meinem verstorbenen Ehemann genommen habe, die im Gebrauch existieren; was diese betrifft, die Befugnis, die er mir in seinem letzten Testament zuerteilte, Kraft des Doktors Josep Ponsico, öffentlicher Notar von Barcelona, am 30. Januar 1769 bewilligte: ich ernenne als meine Universalerben und Teilerben, was den genannten Esteve Call betrifft, meinen Sohn, und die schon genannten Eulalia Miquel y Call und Teresa Call, Mädchen, meine Töchter, zu wissen an genannte Eulalia, für nur 25 barceloninische Pfund, die ihr zur gleichen Zeit zur Bezahlung und zusätzlich zu ihrem väterlichen und mütterlichen Pflichtanteil dienen, Teil meiner Verlobung und weitere Rechte, die sie über meine Güter beansprucht und der des verstorbenen Vaters; gegeben, dass zum Zeitpunkt seiner Hochzeit und nachdem er verheiratet war, ihm gegeben wurde und von seinem erwähnten Vater und mir gegeben wurde, viel mehr als ihm zugestehen würde, was ich sehr präsent habe, weil es Eulalia, meine Tochter, selbst nicht gelassen werden kann: diese 25 Pfund, will ich, dass ihr von ihren genannten Brüdern und von ihrer Schwester gezahlt werden, die genannten Esteve Call und Teresa Call. Was meine und von meinen verstorbenen Mann übrigen Güter und Rechte betrifft, zur Verteilung mit gleichen Anteilen ihrer freien Verfügung unter den zweien zu: Mein Wille sei erklärt, dass besagte Teresa, meine Tochter, auf jeden Fall bei genannten Erlauchten Don Juan Baptista Gualdo Presbítero, Reverent Doktor Fortià Camps, Priester, Miguel Boxadell und Josep Ponsico, Notar, um Rat sucht; welche ich als Berater wegen ihres größeren Geschicks bestimme; darauf vertrauend, dass die genannten Herren diesen Auftrag annehmen, wie ich sie inständig darum bat.

Dies ist mein Wille, mit dem ich jeden anderen bis heute von mir gemachten widerrufe; indem ich will, dass mein aktuelles Testament sich auf die beste Art, die es im Recht gibt, behauptet, ohne jemanden Kopien zu geben außer nach meinem Ableben. Unter Zeugen unterschreibe ich, in der Stadt Barcelona, am 26. August 1781: Es sind als Zeugen von mir gebeten anwesend: Joan Baptista Gerissola, Bürger dieser Stadt, und Cayetano Texidor y Matheu, eingeschriebener Bürger in jener.

Margarida Call i Pedrals

Kraft meines Amtes, Joan Prats y Cabré, Notar, bezeuge ich die Testamentarin zu kennen.

Transckiption

En nom de Deu- Amen. Jo Margarida Call y Pedrals viuda de Jaume Call sastre ciutadà de Barcelona, filla legitima, y natural de Esteve Pedrals pages de la vila de Bagà, bisbat de Solsona, y de Eulalia Pedrals y Sastre, conjuges difunts. Estant ab alguna indisposicio corporal, pero ab libre judici, memoria, y paraula; Volent disposar de mos bens: ordeno mon ultim testament: Del qual elegesch marmessors, y éxecutors de aquesta postrera voluntat mia, al Iltre., y molt Rnt Señor Doctor Joan Baptista Gualdo, Pbre canonge de la Santa Iglesia Cathedral de esta ciutat, al Rnt Señor Doctor Fortià Camps Pbre beneficiat, y vicari curat de la Iglesia Parroquial de Sta Maria del Mar de la mateixa, A Esteve Call mestre de Primeras Lletras ciutadà de la propria ciutat mon fill, á Eulalia Miquel y Call muller de Benet Miquel sastre ciutadà de ella, á Theresa Call donsella habitant en la referida ciutat, las dos fillas mias; y á Miquel Buxadell sastre ciutadà de la mateixa: Als quals, á la major part, y a cada un de ells, en absencia, escusa, ó falta dels altres, dono ple poder pera cumplir aquesta mia disposicio testamentaria, conforme trobaran ordenat:

Primerament vull que tots mos deutes e injurias sian pagats y esmenadas de mos bens; ab la brevedat possible, conciderada sola la veritat del fet.

Elegesch la sepultura fahedora á mon cadaver en la sobredita Parroquial Iglesia de Santa Maria del Mar, volent sia feta de la classe dita general simple gastant per ella de mos bens, lo que sia menester.

Item disposo, que lo mes prest se puga, despres de mon obit, per descans de ma ánima, sian celebradas sexanta missas ab absolta, á la fi de caritat sis sous cada una, es á saber, vint, y sinch en la referida Iglesia Parroquial de Sta Maria del Mar= altras vint, y sinch en la del convent del P. St. Francesc= y las restants deuen lo altar del St. Christo en la agonia erigit en la Iglesia, o capella de Sta. Martha totas de esta ciutat.

Item Declaro que la caixa, y tota la roba ab las demes cosas compresas en ella que la sobredita Theresa Call donsella ma filla te, y guarda per son us; es tot seu propri, per haverlo ella fet y adquirit de sos diners que ha guañat y guaña ab consentiment meu y mentres lo sobredit Jaume son pare vivia guanyava de voluntat de est ab son propri treball: Y per tant pot disposarne com li aparega.

Item prellego á la mateixa Theresa Call donsella filla mia tota la roba de mon us y servey, tant bona, com ordinaria de qualsevol qualitat sia; y a mes, la Imatge de Nostra Sra del Carme collocada en una escaparata (pero no esta) tot a sa lliure disposicio.

Y en los restants bens meus, present y esdevenidors, drets y accions, que pugan competirme en qualsevol part per qualsevols titols, o causas; com tambe en los que pren del referit Jaume Call mon difunt marit, que existescan, usant, en quant á estos, de la facultat concedida per ell á mi, en son ultim testament atorgat en poder del Dt. Joseph Ponsico notari publich de numero de Barcelona á trenta de Janer mil setcents sexanta y nou: Instituesch á mi Hereus universals, y particular respectivamt. al sobredit Esteve Call mon fill y á las nomenadas Eulalia Miquel y Call, y Theresa Call donsella, fillas mias, es a saber á dita Eulalia en quant á vint, y sinch lliuras barcelonesas tantsolamt., servintli al mateix temps estas en paga, y suplemt. de sas llegitimas paterna y materna, part de mon esponsalici, ÿ demes drets, que puga pretendrer en mos bens y en los de son difunt pare; respecte, que en lo temps del contracte de son matrimoni y despres de casada li fou donat y entregat per lo referit son pare, y per mi molt mes del que li corresponia, lo que tinc molt present com no pot deixar de tenirho la mateixa Eulalia ma filla: Las quals vint, y sinch lliuras vull li sian pagadas per los nomenats germà y germana seus: Ja dits Esteve Call y Theresa Call, en quan als demes bens y drets meus, y de mon difunt marit, per iguals parts entre los dos á sa libre disposicio: Declarant esser ma voluntat que la referida Theresa filla mia en qualsevol cas prenga lo consell y parer dels sobre dits Iltre. Dor. Joan Bapta. Gualdo Pbre, Rnt Dor Fortià Camps Pbre, Miquel Boxadell, y Joseph Ponsico notari, los quals li assenyalo per consulents, per son major acert; confiant que dits Sors tindran á be acceptar est encarrech, com los suplico encaridament.

Aquesta es la mia voluntat, ab la qual revoco qualsevols especies de ella fetas per mi fins vuy; volent que mon actual testament prevalga en lo millor modo que de dret tinga lloch, sens donarsen copia fins despres de mon obit. En testimoni de las quals cosas axis lo firmo en la ciutat de Barcelona á vint y sis dias del mes de Agost any del naixement del Señor mil setcents vuitanta hu: Essent presents per testimonis pregats per mi mateixa Joan Baptista Gerissola ciutadà de esta ciutat; y Cayetano Texidor y Matheu escrivent habitant en ella.

Margarida Call y Pedrals

En poder de Mi Joan Prats ÿ Cabrér notari, qui dono fé coneixer à la testadora.

Themen: Die Weitergabe des Reichtums unter den Frauen

Autorinnen

Isabel Pérez Molina
Isabel Pérez Molina

Isabel Pérez Molina wurde in Barcelona geboren. Sie hat ihr Staatsexamen in Zeitgeschichte an der Universität Barcelona abgelegt. Postgraduate in der Frauengeschichte. Doktorin in Neuzeitlicher Geschichte der Universität Barcelona. Sie war leitende Sekretärin des Frauenforschungszentrum (Centro de Investigación en Estudios de las Mujeres) "Duoda" der Universität von Barcelona zwischen 1991 und 1994. Von 1996 bis 2000 war sie ordentliche Professorin der Hispanischen Studien in der "University of Technology, Sydney, UTS" in Sydey, Australien. Ihre Doktorarbeit wurde 1997 von dem Verlag der Universität von Granada, in der Reihe "Feminae" mit dem Titel "Las mujeres ante la ley en la Cataluña moderna" (Die Frauen vor dem Gesetz im neuzeitlichen Katalonien) publiziert. Eine neuere und aktualisierte Ausgabe wurde 2001 auf Englisch publiziert: "Honour and Disgrace: Women and Law in Early Modern Catalonia" (Florida, Dissertation.com, 2001). Zusätzlich zu den Publikationen mehrerer ditaktischer Artikel und Bücher, koordinierte sie die Publikation des Buches "Las mujeres en el Antiguo Régimen: Imagen y realidad" (Die Frauen unter der alten Herrschaft: Bild und Realität) (Barcelona, Icaria, 1994) und war an dessen Herausgabe beteiligt. Sie hat eine Tochter, die in Australien 1998 geboren wurde.

Einleitung

Die Gesetzgebung ist gleichzeitig Teil des Machtdiskurses und Waffe um die gegebene soziale Struktur durchzusetzen und aufrechtzuerhalten. Das Studium der Gesetze und ihrer Materialisierung ist unumgänglich um zu wissen, wie sich eine Gesellschaft unter der Macht strukturiert. Was die sexuelle Differenz betrifft, so wird sie zu einem wichtigen Element um zu wissen, wie sie versuchten das Leben der Frauen zu regeln, wie es die gesetzlichen Regeln nicht immer mit Erfolg wollten, indem sie speziell auf das Familien- und Nachfolgerecht Nachdruck legen und diesem Recht, das die Frauen nicht betrifft, Schweigen oder Ausschließung auferlegten, wie Milagros Rivera bestätigt und sich auf das öffentliche Recht im Mittelalter bezieht.

Im neuzeitlichen Zeitraum muss genauso die zivile wie die kirchliche Gesetzgebung beachtet werden. Die zivile Gesetzgebung beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten des Familienrechts, aber speziell mit den Aspekten des Erbes. Das Kirchenrecht regelt vor allem die Ehe. Die fortdauernden Konflikte - zwischen den zwei Tribunalen in Sachen des Familienrechts, und dass sie im Interesse des Staates Gesetze über die Weitergabe des Erbes erlassen und dadurch auf eine bestimmte Art die familiäre Gemeinschaft kontrollieren - deuten auf das Interesse der Machtinstitutionen hin, die Sektoren der Gesellschaft zu kontrollieren, die leicht aus den Händen gleiten, wenn in die Sphäre des Alltäglichen eingetaucht wird.

Wenn von der Weitergabe des Reichtums gesprochen wird, wird generell von materiellen Gütern und der Weitergabe des Erbes gesprochen. Unter der patriarchalen symbolischen Ordnung machen die Gesetze der Nachfolge nichts weiter als das Funktionieren der sozialen Strukturen, so wie es etabliert wurde, zu garantieren, von dem ein Teil die Institution der Heirat ist, die es gleichzeitig auch vervollständigt. Es geht darum, die Weitergabe des Erbes über patrilinearem Weg zu garantieren. Die Erb- und Nachfolgeregeln münden direkt in, wie es zu ihrer Zeit Christine Delphy definierte, patriarchale Beziehungen, in denen es verboten ist, die Frauen in gleichen Bedingungen wie ihre männlichen Brüder zu beerben. Die Frauen werden zu wichtigen Elementen wegen ihrer reproduktiven Funktion, aber sie genießen nicht die erbliche Weitergabe. In Katalonien manifestiert sich das über die Institution des Erbens (Hereu) oder Vermächtnisses (Heredamiento), welche die Rechte des männlichen Einzelgeborenen (Unigenitura) und Erstgeborenen in ein Universalgesetz umwandelt. Die legalen Mechanismen geben den Männern eine privilegierte Position über die „ehelichen Kapitel“ und den Prioritäten. Die Frauen konnten Erben (pubillas) werden, wenn das Auf und Ab der Demographie ihnen günstig gesonnen ist, das heißt, das keine männlichen Brüder in der Familie existieren, sie die älteste der Schwestern ist, oder die männlichen Brüder sterben. Der Rest muss sich mit dem Betrag der Mitgift begnügen, der ihnen bei der Heirat zur Verfügung gestellt wird.

Jedoch ist die Weitergabe des Reichtums vor allem in den Familien, wo es um das Überleben geht, weder auf große materielle Güter limitiert noch auf einfache materielle Güter. Weiters trotz des universalen Willens und der Durchdringung schaffte es das Gesetz nicht bis zu allen Aspekten des alltäglichen Lebens, weil die Praxis oft vom juridischen Diskurs abweicht. Sicherlich ist gewiss, dass die wenigen Rechte der Frauen vor dem Gesetz nicht immer respektiert wurden, auch ist es nicht weniger gewiss, dass sie auch ihrerseits Gebrauch von einem Gesetz machen, das sie anfangs diskriminiert, und sie dann zu eigenem Gunsten drehen. Trotz der Schwierigkeiten waren die Frauen ein aktiver Teil der Gesellschaft in allen Aspekten, kulturell, sozial, wirtschaftlich, indem sie verschieden Arten von Netzen und der Beziehung zwischen ihnen schaffen. Einige Frauen wurden in der Zeit, in der sie lebten, anerkannt und überschritten die Grenzen, die ihrer Unabhängigkeit auferlegt wurde.

Die Weitergabe des Reichtums unter den Frauen

Die Weitergabe des Reichtums unter den Frauen kann als eine Art des Gynekoerbes gesehen werden und kann auch eine Form sein, um die Genealogie über den mütterlichen Weg lebendig zu halten. Die Weitergabe des Reichtums unter den Frauen kann verschieden gelesen werden und impliziert verschiedene Stufen der Solidarität unter den Frauen.

An erster Stelle zeigt uns die Weitergabe von Reichtum unter den Frauen die Existenz einer Beziehung an, die der patriarchalen symbolischen Ordnung entkommt und uns auf einer mehr oder weniger klaren Art und Weise zu einer symbolischen Ordnung der Mutter führt, vorausgesetzt, dass es um Beziehungen geht, die außerhalb der Grenzen des Patriarchats bleiben.

Während der Neuzeit enthüllen die Notar- und Prozessdokumente, über die wir der Praxis der Weitergabe der Reichtümer unter den Frauen und von den Frauen ausgehend folgen, oder lassen die Beziehungen, welche die Frauen unter sich haben, spüren, wie jene zwischen Mütter-Töchter, zwischen Tanten und Nichten, zwischen Schwestern und Schwägerinnen und anderen Verwandten, aber auch zwischen Freundinnen und anderen Nachbarinnen. Diese Beziehungen zeigen uns Abstufungen der wichtigen Beihilfe unter den Frauen, die verschiedene Netze der Solidarität und gegenseitiger Hilfe schufen, die sich genauso unter das alltägliche Leben wie unter den Tod mischen, und die dazu beitrugen, die Rolle der Frauen als wichtiges Element für das Überleben ihrer selbst und ihrer Familien zu stabilisieren, indem ihnen die Fähigkeit gegeben wird den Lebensunterhalt genauso in den expandierenden Zyklen wie in den schwierigen Momenten und Krisen zur Verfügung zustellen.

Die symbolischen oder realen Beziehungen zwischen den Frauen, die aus diesen Dokumenten entnommen werden können, sind allgemein vor allem zwischen Mütter und Töchter, die eine erste Art von Beziehung bilden, die einfach und relevant dokumentiert ist, der sich die Beziehungen zwischen verwandten Frauen und zwischen Frauen ohne verwandtschaftlicher Beziehung, die ein zweite und dritte Art von Beziehung bilden.

Von da an ist es möglich, dass die Weitergabe de Reichtums sich nicht nur auf die Weitergabe des Erbes begrenzt, sondern auch auf jene beschenkende Praktiken zwischen den Frauen im alltäglichen Leben und auf die Weitergabe der genannten Praktiken und Netze der Beziehung zwischen Frauen, genauso wie innerhalb derselben Generationen, wie auf der Ebene zwischen den Generationen. Die Frauen üben das „Matronazgo“ (Frauenobhut) mit ihren Schützlingen und der Frauenvereinigung mit ihren Nachbarinnen, Freundinnen, Schwestern aus.

Die von den Frauen errichteten Testamente

Im alten Rechtswesen war ein Testament zu machen eine gewöhnliche Praxis zwischen allen sozialen Schichten. Es ging darum, die Dinge des Lebens nach dem Tod zu ordnen, und stellte gleichzeitig ein Ritual dar, welches den Tod umgibt, das mit einem starken religiösen Gefühl einhergeht.

Oftmals sind die Güter, welche die Frauen besitzen sehr reduziert und sie begrenzen sich auf die Mitgift. Diese Annahme ist nicht immer auf explizite Art und Weise bestätigt, sondern sie leitet sich aus der Art des Vermächtnisses ab: kleine Geldbeträge, Kleidung und Schmuck. Einige Testamentarinnen bestätigen, die sich in diesem Sinn äußern, dass die Güter, die Objekte des Testaments, von der Mitgift kommen.

In einigen Fällen, jedoch, wird eine Anspielung auf den Zustand der Erbin von der Testamentarin gemacht. In anderen Fällen sind die Testamentarinnen reich und besitzen Grundstücke, auch wenn diese nur aus dem Haus bestehen, in dem sie wohnen. Zum Beispiel in dem Testament, dass María Eulalia Pi y Jaquet 1976 machte, bestätigt sie ein Geschäft zu haben, das einer ihrer Töchter vermacht wird, und es scheint nicht der größte Teil ihrer Güter zu sein, da das Vermächtnis der hinterlassen wird, die sie zur Erbin ernennt.

Die Frauen neigten zu bezeugen, dass sie Witwen sind. Von dem und anderen Fakten ausgehend bezeugen sie, dass sie eine größere Freiheit genossen um ihr Testament zu machen als andere Frauen, vor allem die verheirateten, indem sie sich von der ehelichen Vormundschaft befreit haben.

Eine der Einzelheiten, die zu Beginn der Lektüre der Testamente beobachtet werden, die von Frauen hinterlassen wurden, ist das Erscheinen von anderen Frauen wie die Testamentsvollstreckerinnen, generell Töchter, Schwiegertöchter oder andere Verwandte. Die Häufigkeit des Auftretens von Testamentsvollstreckerinnen ist in den weiblichen letzten Willen höher, besonders wenn adelige Frauen ihr Testament machen.

Den Testamenten, der Gewohnheit und dem Aberglauben und anderen Gründen zum trotz, die die Frauen verleiten und/oder zwingen, den Regeln zu folgen, die sie diskriminieren. Oft gab es Auswege, mittels der gegen die Regel verstoßen oder die Regel umgangen wurde. Die Frauen versuchten wiederholt sich den Regeln zu entziehen. In den Testamenten, die während der Neuzeit von Frauen hinterlassen wurden, wenn die Frauen von ihrem mütterlichen Sorgerecht Gebrauch machten und eine Erbin ernannten, sind die Mehrheit von ihnen Töchter der Erbin, die als Erbinnen ernannt wurden, wegen der Abwesenheit männlicher Söhne, aber es gibt erwähnenswerte Ausnahmen, wo sie entscheiden, nicht den patriarchalen Regeln der Nachfolge zu folgen und die erbende Tochter auch Brüder hat. Gelegentlich ernennen die Testamentarinnen ihre Söhne und Töchter Erben zu gleichen Teilen, und in anderen erhält der Sohn ein Drittel der Güter und die Tochter zwei Drittel.

Aber wo am meisten die Sonderheiten der Testamente, die von Frauen gemacht wurden, bemerkt werden, ist in den Vermächtnissen. Die Frauen haben, auch wenn sie den etablierten Regeln während der Ausarbeitung des Testaments folgen, immer ein wenig Raum um sich an andere Frauen zu erinnern. Hier wird die große Verteilung der wenigen Güter, welche die Frauen hatten, zu Gunsten anderer Frauen gesehen, direkte oder indirekte Verwandte, wie Tanten, Schwestern, Nichten…, und auch zu Gunsten anderer Frauen ohne Verwandtschaftsverhältnis. Diese Vermächtnisse sind allgemein bescheidene Objekte, von geringem Wert, aber sie konnten eine strategische Wichtigkeit für das Überleben besitzen. Sie verstärkten reale oder fiktive Beziehungen. Sie sind in Wirklichkeit Netze der weiblichen Solidarität, dessen vorrangiges Ziel es war, das Überleben der Frauen und ihrer Familien zu garantieren.

Das mütterliche Sorgerecht

Margarida Call i Pedrals unterschreibt das Testament vor dem Notar in Barcelona, den 20. August 1781, in dem sie ihre Güter und der ihres Mannes, der ihr zu seinem Tod genannte Befugnis in seinem Testament 1769 hinterließ. Im genannten Testament macht Margarida Gebrauch vom mütterlichen Sorgerecht und entschließt eine Aufteilung zu gleichen Teilen des Erbes zwischen ihrem Sohn Esteve und ihrem Mädchen, Teresa. Die Testamentsvollstreckerin hat eine andere Tochter, der sie 25 Pfund als legitime Ergänzung vermacht, und die als Erbin mit ihrer Schwester und Bruder auftritt, aber nur durch diesen Betrag, da sie wie Margarida sagt, ihren Teil schon als Mitgift erhielt, als sie heiratete. Weiters hinterlässt Margarida Teresa ein Vermächtnis, dass aus Kleidern und einem Bild der „unseren Herrin Carmen“ besteht. Dies ist eine Handlung der weiblichen Autorität, in der Margarida die herrschenden Grundrechte der patriarchalen Nachfolge zu Gunsten ihrer Töchter und besonders ihrer Tochter Teresa verletzt.

Die Frauen und das Gesetz

Die patriarchalen Gesetze erschienen anfangs als Hindernis der weiblichen Freiheit. Die Wichtigkeit sich an die Werte des Ehrenkodex anzupassen, vermischte sich mit der Tatsache, dass diese und andere Normativen niemals den gewünschten Erfolg erhielten. Und sie fanden immer einen mehr oder weniger offensichtlichen oder diffusen Widerstand. Die Gesetze und Codes der männlichen Ehre versuchten den Rahmen der Handlungen für die Frauen im Neuzeitlichen Spanien festzusetzen. Es sind Rahmen, die Begrenzungen der Handlungsfähigkeit der Frauen in verschiedenen Gebieten aufzwangen: auf dem rechtlichen Gebiet, auf dem Arbeitsbereich, die weibliche Aufgaben in konkrete und ohne soziale Anerkennung Rahmen gebend, auf dem politischen Gebiet, ihnen den Gebrauch von Wort und Schrift verweigern, etc.

Jedoch wurden die auferlegten Hindernisse häufig überschritten. Die Ambiguität mit der im Laufe der Geschichte, das begrenzt wurde, das als ehrenhaft oder nicht bezeichnet wurde, erleichterte die Konfiguration einer Trennungslinie, die offen genug ist gleichzeitig einen gewissen Rahmen der Machenschaften erlaubten, den die Frauen für ihre persönliche Entwicklung und/oder für ihren eigenen Wunsch benutzen. Die Frauen waren fähig ein legales diskriminatorisches System zu ihren Gunsten zu benützen. Die Frauen nahmen vom patriarchalen Gesetz das, was sie für ihre Gesetze interessierte. Zum Beispiel blieben sie die Nutznießerinnen, nachdem sie sich wiederverheiratet haben, und sogar haben sie es gemacht, bevor das Trauerjahr vergangen war, oder sich in einer Trennung aufhielten, tatsächlich ist nie ein Urteil gegeben worden, tatsächlich stellten die Scheidungsprozesse eine Strategie für die Frauen dar, um der ehelichen Verpflichtung zu entkommen und eine größere Unabhängigkeit zu erhalten.

Die Zivilprozesse vor königlicher Audienz zeigen die Komplexität der Beziehungen zwischen den Frauen und zwischen denen und dem Gesetz, und gaben vielen Frauen Stimmen, die sie in keiner anderen Art von juridischen Dokumenten erhalten konnte. In diesen Prozessen zeigten die Frauen einen großen Teil ihrer Wünsche, ihre Verbindungen mit anderen Frauen, ihre Liebesbeziehungen und Abneigungen, manchmal die Verbindung zwischen den Klassen.

Didaktische Anweisungen

Für SchülerInnen der Mittelstufe:

Die Translation oder einen von der LehrerIn ausgesuchten Teil zu lesen. Die Art der Beziehungen zwischen den Frauen, die im Text gegeben werden, aufzuzeigen und ähnliche in den Familien oder in der Nachbarschaft jedes/r SchülerIn aufzuzeigen.

Für SchülerInnen des Abiturs oder des ersten Studienabschnitts an der Universität:

Den Text mit einem, von einem Mann unterschriebenen Testament vergleichen, besonders wenn jener der Erbe ist. Zu diesem Zweck die örtlichen Archive oder das Archiv der Protokolle aufsuchen, um einen Text aus demselben Zeitraum auszuwählen.

Bibliographie: Die Weitergabe des Reichtums unter den Frauen
  • BRUNDAGE, James A. Law, Sex and Christian Society in Medieval Europe. Chicago, University of Chicago Press, 1987.
  • FAUVE-CHAMOUX, Antoinette, "La transmission des biens par les femmes: les héritières en France dans une perspective comparative (XVIIIe-XIXe siècles)". Obradoiro de Historia Moderna n. 1, 2001, S. 29-54.
  • (GARCIA NIETO, Carmen, Hrsg.), Ordenamiento jurídico y realidad social de las mujeres. Siglos XVI-XX. Madrid, Actas de las IV Jornadas de Investigación Interdisciplinaria, Universidad Autónoma de Madrid, 1986.
  • GOODY, Jack; THIRSK, Joan; THOMPSON, Edward P. (Hrsg.) Family and Inheritance: Rural Society in Western Europe, 1200-1803. Cambridge, Cambridge University Press, 1976.
  • GOODY, Jack; THIRSK, Joan; THOMPSON, Edward P. (Hrsg.) Die Entwicklung der Ehe und der Familie in Europa. Übers. Eva Horn, F. a. M., Suhrkamp, 1985.
  • PALAZZI, Maura, "Female Solitude and Patrilineage: Unmarried Women and Widows during the Eighteenth and Nineteenth Centuries." Journal of Family History, Band 15, no. 4, 1990, S. 443-459.
  • PEREZ MOLINA, Isabel, Las mujeres ante la ley en la Cataluña moderna. Granada, Ediciones de la Universidad de Granada, Colección Feminae, 1997.
  • RIVERA GARRETAS, María-Milagros, Dret i conflictivitat social de les dones a la Catalunya pre-feudal i feudal.
  • (NASH, Mary, Hrsg.), Més enllà del silenci. Les dones a la història de Catalunya. Barcelona, Generalitat de Catalunya, 1988.
  • (SEGURA, Cristina, Hrsg.), Las mujeres medievales y su ámbito jurídico. Madrid, Seminario de Estudios de la Mujer de la Universidad Autónoma de Madrid, 1983.

Ammerkungen

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